Urheberrecht und AVAD:

Da der KI-Klau von geschützten Inhalten mittlerweile massiv überhandgenommen hat, werden alle Verstöße anwaltlich geprüft und verfolgt. Wir haben digitale Maßnahmen ergriffen, die eine Benutzung der Software und der Medien zweifelsfrei belegen und einen Verstoß beweisen. Jegliche unerlaubte Handlung kann im Netz digital nachvollzogen werden.

Das deutsche Urheberrechtsgesetz sieht bei vorsätzlichen Urheberrechtsverletzungen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor. Wird der Vorwurf als gewerbsmäßig eingeordnet, können sogar Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren verhängt werden. Auch der Versuch einer Tat ist strafbar. Neben dem strafrechtlichen Risiko kommen in vielen Fällen zivilrechtliche Forderungen hinzu, etwa Schadensersatzansprüche, Unterlassungserklärungen, Abmahnkosten und Anwaltsgebühren der Rechteinhaber.

Wichtig für die Branchen und Marktteilnehmer, welche mit der AVAD zusammenarbeiten: Es droht ein AVAD-Eintrag. Damit wird die Einstellung, Fortführung oder Anbindung in der Versicherungs- und Finanzbranche schwierig bis unmöglich.

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